Der Hanfanbau ist ein florierender landwirtschaftlicher Sektor in ganz Europa. In den letzten Jahren hat sich die Anbaufläche von Hanf für die Faserproduktion in der EU erheblich vergrößert: von 20.540 Hektar (ha) im Jahr 2015 auf 33.020 ha im Jahr 2022 - ein Wachstum von 60 %. Im gleichen Zeitraum stieg die Hanferzeugung von 97.130 Tonnen auf 179.020 Tonnen, was einem Zuwachs von 84,3 % entspricht. Frankreich steht mit einem Anteil von über 60 % an der Spitze der EU-Hanfproduktion, gefolgt von Deutschland (17 %) und den Niederlanden (5 %).
Hanf und der Europäische Green Deal
Der Hanfanbau unterstützt aufgrund seiner zahlreichen Umweltvorteile mehrere Hauptziele des Europäischen Grünen Deals:
- Kohlenstoffsequestrierung: Ein Hektar Hanf absorbiert 9 bis 15 Tonnen CO2, vergleichbar mit der Kapazität eines jungen Waldes, aber Hanf erreicht dies in nur fünf Monaten.
- Vorteile der Fruchtfolge: Wenn Hanf in der Fruchtfolge verwendet wird, unterbricht er Krankheitszyklen und unterdrückt das Unkrautwachstum durch sein schnelles Wachstum und seine Beschattungseigenschaften.
- Verhinderung von Bodenerosion: Das dichte Blattwerk des Hanfs wirkt wie eine natürliche Bodenbedeckung, die den Wasserverlust minimiert und vor Bodenerosion schützt. Die Pflanze bedeckt den Boden innerhalb von drei Wochen nach der Keimung.
- Förderung der Artenvielfalt: Die Blütezeit von Hanf (Juli bis September) fällt mit der geringen Verfügbarkeit von Pollen aus anderen Kulturen zusammen. Er produziert reichlich Pollen, bietet Vögeln Unterschlupf und seine Samen dienen als Nahrungsquelle für verschiedene Tiere.
- Geringerer Bedarf an Pestiziden: Hanf ist von Natur aus resistent gegen viele Schädlinge und macht den Einsatz von Insektiziden, Herbiziden und Fungiziden oft überflüssig.
Definition und rechtliche Bestimmungen
Hanf (Cannabis sativa Linn) gehört zur Familie der Cannabaceae und zeichnet sich durch seinen niedrigen Tetrahydrocannabinol (THC)-Gehalt aus, wie er in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) definiert ist. Hanf, der im Einklang mit den GAP-Bestimmungen angebaut wird, wird für industrielle Zwecke verwendet und kann aufgrund seines geringen THC-Gehalts nicht zur Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden.
Die wichtigsten rechtlichen Anforderungen sind:
- THC-Beschränkungen: Rohhanf (KN-Code 5302 10) darf nicht mehr als 0,3 % THC enthalten.
- Vorschriften für Saatgut: Hanfsamen für die Aussaat müssen von einem Nachweis begleitet sein, dass ihr THC-Gehalt 0,3 % nicht übersteigt. Nicht zur Aussaat bestimmte Samen dürfen nur im Rahmen spezieller EU-Länderzulassungen eingeführt werden, die den Nachweis erfordern, dass sie nicht zur Aussaat geeignet sind.
- Nationale Beschränkungen: Die EU-Länder können im Einklang mit den EU-Verträgen und internationalen Verpflichtungen strengere Vorschriften erlassen.
Der Hanfanbau in der EU steht nicht nur im Einklang mit den Umweltzielen, sondern bietet auch wirtschaftliche Chancen in einem soliden rechtlichen Rahmen.